Beglaubigung einer Vollmacht

Wenn Sie eine Vollmacht für eine Person ausstellen müssen, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation lebt, können Sie sich an uns wenden, und wir helfen Ihnen dabei, eine Vollmacht zu erhalten.

Um eine Vollmacht auszustellen, müssen Sie PERSÖNLICH beim Konsularabteilung Folgendes vorlegen:

Ihren gültigen Reisepass oder Pass eines Bürgers der Russischen Föderation + eine Kopie davon; 
Die vollständigen Passdaten der Person, auf deren Namen Sie die Vollmacht ausstellen (Nachname, Vorname, Vatersname, Geburtsdatum und -ort, Passnummer, Ausstellungsdatum, ausstellende Behörde und Code der Behörde, Ort der Registrierung in Russland).

Für die Ausstellung einer Vollmacht sind Fotos/Scans der Passdaten des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten erforderlich (zusammen mit den Stempeln über die Registrierung auf dem Gebiet der Russischen Föderation).

Seit dem 1. Juli 2024 ist die Konsularabteilung befugt, Papierdokumente in elektronische Dokumente umzuwandeln und deren Gleichwertigkeit zu bestätigen. Auf diese Weise kann der Antragsteller verschiedene Dokumente von Deutschland nach Russland übermitteln und das Problem der Zustellung der Originale in Papierform auf das Gebiet der Russischen Föderation lösen.  Die Gleichwertigkeit ist beispielsweise hilfreich, wenn dringend eine Vollmacht zur Verfügung über eine Wohnung oder zur Vornahme anderer rechtlich bedeutsamer Handlungen nach Russland geschickt werden muss. Neben den in der Konsularabteilung ausgestellten Vollmachten können auch Originale verschiedener Dokumente, die in diesem Zusammenhang erforderlich sein können, in elektronische Dokumente umgewandelt werden: Geburtsurkunden, Heirats- oder Scheidungsurkunden usw.

Das russische Recht erlaubt keine Beglaubigung der Gleichwertigkeit eines elektronischen Dokuments mit einem Dokument in Papierform in Bezug auf Geschäfte, die in einfacher schriftlicher Form abgeschlossen wurden, sowie in Bezug auf Dokumente, die die Identität bestätigen (Reisepass, Inlandspass usw.).

Der Antragsteller übermittelt die erhaltenen Dateien selbstständig an die betroffene Person, die sich auf dem Gebiet der Russischen Föderation befindet und sich bei Bedarf an einen russischen Notar wenden kann, um eine notarielle Gegenleistung zur Umwandlung des elektronischen Dokuments in ein Papierdokument und zur Beglaubigung ihrer Gleichwertigkeit zu erwirken. Nach den Erläuterungen der Föderalen Notarkammer ist ein solches Dokument dem Original gleichwertig und nicht nur eine einfache Kopie.
Im Gegensatz zu Notaren in Russland kann die Konsularabteilung elektronische Dokumente nicht in Papierdokumente umwandeln und deren Gleichwertigkeit bestätigen. Daher kann das oben beschriebene Verfahren nicht angewendet werden, wenn das Originaldokument von Russland nach Deutschland übermittelt werden muss, sodass die Dienste eines Kurierdienstes in Anspruch genommen werden müssen. 

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wenn beide Pässe ungültig sind, müssen Sie zuerst das russische Staatsbürgerschaftsverfahren durchlaufen, bevor Sie einen neuen Reisepass beantragen können. Sobald die Staatsbürgerschaft bestätigt ist, können Sie den neuen Reisepass beantragen.
Wir helfen Ihnen, die russische Staatsbürgerschaft zu bestätigen und anschließend den neuen Reisepass zu beantragen.

Das Anbringen einer „Apostille“ erfolgt nur im Ausstellerland des Dokuments, daher ist es nicht möglich, sie in Deutschland anzubringen.
Wir helfen Ihnen, eine Kopie jeder Urkunde mit Apostille zu erhalten und das Dokument nach Deutschland liefern zu lassen.

Unsere Dienstleistungen können Sie per Banküberweisung bezahlen, wenn Sie sich in einer anderen Region oder einem anderen Land befinden, oder bar in unserem Büro.

Fertige Dokumente werden per Kurierdienst versandt. Der Versand innerhalb Deutschlands kostet 35,00 Euro.
Dokumente können auch in andere europäische Städte geliefert werden.

Sie können uns Ihren Reisepass, Fotos und den Visumantrag per Einschreiben oder Kurierdienst zusenden. Das ist die sicherste und schnellste Methode. Sobald Ihr Visum fertig ist, senden wir die Dokumente an die von Ihnen angegebene Adresse.

Sie, als Mutter und Bürgerin der Russischen Föderation, können für Ihr Kind eine Einladung für ein privates Besuchervisum ausstellen. Ein solches Visum kann für ein Jahr ausgestellt werden. Ihre Unterschrift auf der Einladung muss im örtlichen Bürgeramt oder bei einem Notar beglaubigt werden.

Das derzeitige russische Gesetz enthält keine Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit, dem Konsulatsbeamten einen gültigen russischen Personalausweis für notarielle Handlungen (einschließlich Beglaubigung einer Vollmacht) vorzulegen.
Ebenso kann die Identität des Antragstellers durch den Konsul anhand eines abgelaufenen Reisepasses festgestellt werden, wenn der Personalausweis ungültig ist.

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