Beglaubigung einer Vollmacht
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Wenn Sie eine Vollmacht für eine Person ausstellen müssen, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation lebt, können Sie sich an uns wenden, und wir helfen Ihnen dabei, eine Vollmacht zu erhalten.
Um eine Vollmacht auszustellen, müssen Sie PERSÖNLICH beim Konsularabteilung Folgendes vorlegen:
Ihren gültigen Reisepass oder Pass eines Bürgers der Russischen Föderation + eine Kopie davon;
Die vollständigen Passdaten der Person, auf deren Namen Sie die Vollmacht ausstellen (Nachname, Vorname, Vatersname, Geburtsdatum und -ort, Passnummer, Ausstellungsdatum, ausstellende Behörde und Code der Behörde, Ort der Registrierung in Russland).
Für die Ausstellung einer Vollmacht sind Fotos/Scans der Passdaten des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten erforderlich (zusammen mit den Stempeln über die Registrierung auf dem Gebiet der Russischen Föderation).
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Seit dem 1. Juli 2024 ist die Konsularabteilung befugt, Papierdokumente in elektronische Dokumente umzuwandeln und deren Gleichwertigkeit zu bestätigen. Auf diese Weise kann der Antragsteller verschiedene Dokumente von Deutschland nach Russland übermitteln und das Problem der Zustellung der Originale in Papierform auf das Gebiet der Russischen Föderation lösen. Die Gleichwertigkeit ist beispielsweise hilfreich, wenn dringend eine Vollmacht zur Verfügung über eine Wohnung oder zur Vornahme anderer rechtlich bedeutsamer Handlungen nach Russland geschickt werden muss. Neben den in der Konsularabteilung ausgestellten Vollmachten können auch Originale verschiedener Dokumente, die in diesem Zusammenhang erforderlich sein können, in elektronische Dokumente umgewandelt werden: Geburtsurkunden, Heirats- oder Scheidungsurkunden usw.
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Das russische Recht erlaubt keine Beglaubigung der Gleichwertigkeit eines elektronischen Dokuments mit einem Dokument in Papierform in Bezug auf Geschäfte, die in einfacher schriftlicher Form abgeschlossen wurden, sowie in Bezug auf Dokumente, die die Identität bestätigen (Reisepass, Inlandspass usw.).
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Der Antragsteller übermittelt die erhaltenen Dateien selbstständig an die betroffene Person, die sich auf dem Gebiet der Russischen Föderation befindet und sich bei Bedarf an einen russischen Notar wenden kann, um eine notarielle Gegenleistung zur Umwandlung des elektronischen Dokuments in ein Papierdokument und zur Beglaubigung ihrer Gleichwertigkeit zu erwirken. Nach den Erläuterungen der Föderalen Notarkammer ist ein solches Dokument dem Original gleichwertig und nicht nur eine einfache Kopie.
Im Gegensatz zu Notaren in Russland kann die Konsularabteilung elektronische Dokumente nicht in Papierdokumente umwandeln und deren Gleichwertigkeit bestätigen. Daher kann das oben beschriebene Verfahren nicht angewendet werden, wenn das Originaldokument von Russland nach Deutschland übermittelt werden muss, sodass die Dienste eines Kurierdienstes in Anspruch genommen werden müssen.