Konsularische Beglaubigung der Übersetzung deutscher Dokumente ins Russische in Deutschland
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Konsularische Beglaubigung der Übersetzung deutscher Dokumente ins Russische in Deutschland
Wir übersetzen professionell und schnell Dokumente, die von deutschen Behörden ausgestellt wurden, ins Russische und lassen sie beim Konsulat der Russischen Föderation in Deutschland beglaubigen, ohne dass Sie persönlich beim russischen Konsulat erscheinen müssen.
Die Beglaubigung (Beglaubigung) der Richtigkeit der Übersetzung erfolgt streng auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit Absatz 7 des Artikels 38 „Grundlagen der Gesetzgebung der Russischen Föderation über das Notariat” (verabschiedet vom Obersten Gericht der Russischen Föderation am 11.02.1993 Nr. 4462-1).
Alle Dokumente, die zur Übersetzung und Beglaubigung beim Konsulat der Russischen Föderation vorgelegt werden und von deutschen Behörden ausgestellt wurden, müssen gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961 mit einem Apostille-Stempel legalisiert sein.
Für die Beglaubigung der Übersetzung der folgenden Dokumente ist kein Apostille-Stempel erforderlich:
- Personalausweis (Personalausweis)
- Reisepass (Reisepass)
- Aufenthaltstitel (Aufenthaltstitel)
Wozu ist eine vom Konsulat beglaubigte Übersetzung deutscher Dokumente ins Russische erforderlich?
- Zur Beantragung eines neuen Reisepasses der Russischen Föderation bei Änderung des Nachnamens, Vornamens, Verzicht auf den Vatersnamen oder anderer personenbezogener Daten (Geburtsdatum oder -ort, Geschlecht usw.).
Die Unterlagen für die Beantragung eines neuen Reisepasses müssen spätestens 6 Monate nach der Registrierung der genannten Änderungen eingereicht werden. - Zur Beantragung der russischen Staatsbürgerschaft für in Deutschland geborene Kinder
- Zur Beantragung der Überprüfung des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins der russischen Staatsbürgerschaft
- Andere Vorgänge, die mit der Notwendigkeit der Vorlage deutscher Dokumente beim Konsulat der Russischen Föderation oder bei Behörden auf dem Gebiet der Russischen Föderation verbunden sind
Was müssen Sie tun, um bei uns eine Übersetzung und konsularische Beglaubigung eines deutschen Dokuments zu bestellen?
Wir benötigen das Original des zu übersetzenden und konsularisch zu beglaubigenden Dokuments, das von einer deutschen Behörde ausgestellt und mit einem Apostil versehen wurde.
Fordern Sie ein individuelles Angebot per E-Mail an: info@visazentrum-kunze.de