Konsularische Beglaubigung der Übersetzung deutscher Dokumente ins Russische in Deutschland

Konsularische Beglaubigung der Übersetzung deutscher Dokumente ins Russische in Deutschland

Wir übersetzen professionell und schnell Dokumente, die von deutschen Behörden ausgestellt wurden, ins Russische und lassen sie beim Konsulat der Russischen Föderation in Deutschland beglaubigen, ohne dass Sie persönlich beim russischen Konsulat erscheinen müssen.

Die Beglaubigung (Beglaubigung) der Richtigkeit der Übersetzung erfolgt streng auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit Absatz 7 des Artikels 38 „Grundlagen der Gesetzgebung der Russischen Föderation über das Notariat” (verabschiedet vom Obersten Gericht der Russischen Föderation am 11.02.1993 Nr. 4462-1).

Alle Dokumente, die zur Übersetzung und Beglaubigung beim Konsulat der Russischen Föderation vorgelegt werden und von deutschen Behörden ausgestellt wurden, müssen gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961 mit einem Apostille-Stempel legalisiert sein.

Für die Beglaubigung der Übersetzung der folgenden Dokumente ist kein Apostille-Stempel erforderlich:

  • Personalausweis (Personalausweis)
  • Reisepass (Reisepass)
  • Aufenthaltstitel (Aufenthaltstitel)

Wozu ist eine vom Konsulat beglaubigte Übersetzung deutscher Dokumente ins Russische erforderlich?

  • Zur Beantragung eines neuen Reisepasses der Russischen Föderation bei Änderung des Nachnamens, Vornamens, Verzicht auf den Vatersnamen oder anderer personenbezogener Daten (Geburtsdatum oder -ort, Geschlecht usw.).
    Die Unterlagen für die Beantragung eines neuen Reisepasses müssen spätestens 6 Monate nach der Registrierung der genannten Änderungen eingereicht werden.
  • Zur Beantragung der russischen Staatsbürgerschaft für in Deutschland geborene Kinder
  • Zur Beantragung der Überprüfung des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins der russischen Staatsbürgerschaft
  • Andere Vorgänge, die mit der Notwendigkeit der Vorlage deutscher Dokumente beim Konsulat der Russischen Föderation oder bei Behörden auf dem Gebiet der Russischen Föderation verbunden sind

Was müssen Sie tun, um bei uns eine Übersetzung und konsularische Beglaubigung eines deutschen Dokuments zu bestellen?

Wir benötigen das Original des zu übersetzenden und konsularisch zu beglaubigenden Dokuments, das von einer deutschen Behörde ausgestellt und mit einem Apostil versehen wurde.

Fordern Sie ein individuelles Angebot per E-Mail an: info@visazentrum-kunze.de

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wenn beide Pässe ungültig sind, müssen Sie zuerst das russische Staatsbürgerschaftsverfahren durchlaufen, bevor Sie einen neuen Reisepass beantragen können. Sobald die Staatsbürgerschaft bestätigt ist, können Sie den neuen Reisepass beantragen.
Wir helfen Ihnen, die russische Staatsbürgerschaft zu bestätigen und anschließend den neuen Reisepass zu beantragen.

Das Anbringen einer „Apostille“ erfolgt nur im Ausstellerland des Dokuments, daher ist es nicht möglich, sie in Deutschland anzubringen.
Wir helfen Ihnen, eine Kopie jeder Urkunde mit Apostille zu erhalten und das Dokument nach Deutschland liefern zu lassen.

Unsere Dienstleistungen können Sie per Banküberweisung bezahlen, wenn Sie sich in einer anderen Region oder einem anderen Land befinden, oder bar in unserem Büro.

Fertige Dokumente werden per Kurierdienst versandt. Der Versand innerhalb Deutschlands kostet 35,00 Euro.
Dokumente können auch in andere europäische Städte geliefert werden.

Sie können uns Ihren Reisepass, Fotos und den Visumantrag per Einschreiben oder Kurierdienst zusenden. Das ist die sicherste und schnellste Methode. Sobald Ihr Visum fertig ist, senden wir die Dokumente an die von Ihnen angegebene Adresse.

Sie, als Mutter und Bürgerin der Russischen Föderation, können für Ihr Kind eine Einladung für ein privates Besuchervisum ausstellen. Ein solches Visum kann für ein Jahr ausgestellt werden. Ihre Unterschrift auf der Einladung muss im örtlichen Bürgeramt oder bei einem Notar beglaubigt werden.

Das derzeitige russische Gesetz enthält keine Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit, dem Konsulatsbeamten einen gültigen russischen Personalausweis für notarielle Handlungen (einschließlich Beglaubigung einer Vollmacht) vorzulegen.
Ebenso kann die Identität des Antragstellers durch den Konsul anhand eines abgelaufenen Reisepasses festgestellt werden, wenn der Personalausweis ungültig ist.

Partner