Privatvisum für Familienangehörige russischer Staatsbürger

Sie können bei uns als russischer Staatsbürger für Ihre Familienangehörigen ein Privatvisum auf Antrag eines nahen Verwandten per Post beantragen. Solche Visa werden für 30, 90 oder 365 Tage ausgestellt. 

Die Unterschrift unter dem Antrag muss von einem Notar in Russland beglaubigt werden oder, wenn Sie in Deutschland leben, bei der örtlichen Gemeindeverwaltung Bürgeramt an Ihrem Wohnort oder bei einem örtlichen Notar. 

Bei der Beglaubigung der Unterschrift in Deutschland beim örtlichen Bürgeramt empfehlen wir, den Antrag für die Botschaft in deutscher Sprache zu stellen.

Achtung: der Wohnort in der Russischen Föderation und die vollständige Adresse müssen im Antrag immer in russischer Sprache angegeben werden. Beim Notar kann der gesamte Antrag in russischer Sprache ausgefüllt werden. 

Bevor Sie zum Bürgeramt gehen, können Sie den Text des Antrags noch einmal mit uns abstimmen. Leider beglaubigen im Gegensatz zu Notaren nicht alle Bürgerämter Unterschriften auf Dokumenten, die für Botschaften bestimmt sind.

Sie können bei uns für Ihre Familienangehörigen ein Privatvisum auf Antrag eines nahen Verwandten per Post beantragen. Solche Visa werden für 30, 90 oder 365 Tage ausgestellt. 

Die Unterschrift unter dem Antrag muss von einem Notar in Russland beglaubigt werden oder, wenn Sie in Deutschland leben, bei der örtlichen Gemeindeverwaltung Bürgeramt an Ihrem Wohnort (Kosten ca. 5-6 Euro, Dienstleistung „Unterschriftbeglaubigung”) oder bei einem örtlichen Notar (Kosten ca. 25 Euro). 

Bei der Beglaubigung der Unterschrift in Deutschland beim örtlichen Bürgeramt empfehlen wir, den Antrag für die Botschaft in deutscher Sprache zu stellen.

Achtung: Der Wohnort in der Russischen Föderation muss im Antrag immer in russischer Sprache angegeben und die vollständige Adresse angegeben werden. Beim Notar kann der gesamte Antrag in russischer Sprache ausgefüllt werden. 

Bevor Sie zum Bürgeramt gehen, können Sie den Text des Antrags noch einmal mit uns abstimmen. Leider beglaubigen im Gegensatz zu Notaren in Deutschland nicht alle Bürgerämter vor Ort Unterschriften auf Dokumenten, die für die russische Botschaft bestimmt sind. Wir empfehlen daher, sich zunächst dort zu erkundigen. Andernfalls müssen Sie sich an einen Notar an Ihrem Wohnort wenden.

Wir arbeiten per Post für ganz Deutschland von unserer Niederlassung in Leipzig aus, daher können Sie Ihre Dokumente per Einschreiben „Einschreiben Einwurf” an uns, das VHS Visazentrum Leipzig, senden.

Für die Beantragung eines Visums für Ehemann/Ehefrau/Kind/Bruder/Schwester müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  1. Einladung (Antrag auf ein Privatvisum für einen Familienangehörigen eines russischen Staatsbürgers), die Unterschrift der einladenden Person muss beglaubigt sein und der Antrag muss im Original eingereicht werden.
  2. Reisepass des Ausländers – der eingeladenen Person (muss nach Ablauf des Visums noch 6 Monate gültig sein), 1 Farbfoto 3,5 x 4,5 cm
  3. Kopie des russischen Reisepasses der einladenden Person (erste Seite)
  4. Kopie eines Dokuments, das die Verwandtschaft mit dem Antragsteller bestätigt:
  5. Kopie der Heiratsurkunde (Ehemann-Ehefrau) / Kopie der Geburtsurkunde (Eltern – Kinder) / Kopien der Geburtsurkunden für Brüder/Schwestern. Kopien der Bescheinigungen über die Änderung des Familiennamens
  6. Ausgefüllter Online-Antrag (Fragebogen). Der Visumantrag muss vom ausländischen Staatsbürger auf der Website visa.kdmid.ru ausgefüllt werden. 
  7. Bestätigung der Auslandskrankenversicherung für das aktuelle Jahr. Wenn Sie keine Versicherung haben, können Sie diese online abschließen: Versicherungspolice 

 Bearbeitungszeit: 15-17 Werktage

Das Visum kann für folgende Zeiträume beantragt werden:

  • bis zu 30 Tage (einmalig) / Bearbeitungszeit  7-12 Werktage
  • bis zu 90 Tage (einmalig oder zweimalig) / Bearbeitungszeit 7-12 Werktage
  • bis zu 365 Tagen (mehrfach) / Bearbeitungszeit 15–17 Werktage

Visumantragsformular:

Herunterladen

Einladungsformular für nahe Verwandte:

Auf Anfrage

Versicherungspolice:

Herunterladen

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wenn beide Pässe ungültig sind, müssen Sie zuerst das russische Staatsbürgerschaftsverfahren durchlaufen, bevor Sie einen neuen Reisepass beantragen können. Sobald die Staatsbürgerschaft bestätigt ist, können Sie den neuen Reisepass beantragen.
Wir helfen Ihnen, die russische Staatsbürgerschaft zu bestätigen und anschließend den neuen Reisepass zu beantragen.

Das Anbringen einer „Apostille“ erfolgt nur im Ausstellerland des Dokuments, daher ist es nicht möglich, sie in Deutschland anzubringen.
Wir helfen Ihnen, eine Kopie jeder Urkunde mit Apostille zu erhalten und das Dokument nach Deutschland liefern zu lassen.

Unsere Dienstleistungen können Sie per Banküberweisung bezahlen, wenn Sie sich in einer anderen Region oder einem anderen Land befinden, oder bar in unserem Büro.

Fertige Dokumente werden per Kurierdienst versandt. Der Versand innerhalb Deutschlands kostet 35,00 Euro.
Dokumente können auch in andere europäische Städte geliefert werden.

Sie können uns Ihren Reisepass, Fotos und den Visumantrag per Einschreiben oder Kurierdienst zusenden. Das ist die sicherste und schnellste Methode. Sobald Ihr Visum fertig ist, senden wir die Dokumente an die von Ihnen angegebene Adresse.

Sie, als Mutter und Bürgerin der Russischen Föderation, können für Ihr Kind eine Einladung für ein privates Besuchervisum ausstellen. Ein solches Visum kann für ein Jahr ausgestellt werden. Ihre Unterschrift auf der Einladung muss im örtlichen Bürgeramt oder bei einem Notar beglaubigt werden.

Das derzeitige russische Gesetz enthält keine Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit, dem Konsulatsbeamten einen gültigen russischen Personalausweis für notarielle Handlungen (einschließlich Beglaubigung einer Vollmacht) vorzulegen.
Ebenso kann die Identität des Antragstellers durch den Konsul anhand eines abgelaufenen Reisepasses festgestellt werden, wenn der Personalausweis ungültig ist.

Partner