Überprüfung der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation in Deutschland
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Überprüfung der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation in Deutschland
Die Überprüfung der Staatsangehörigkeit wird in einer Reihe von Fällen durchgeführt, in denen Sie Ihre russische Staatsangehörigkeit nicht dokumentarisch nachweisen können (z. B. wenn Ihr russischer Reisepass abgelaufen ist).
Zur Überprüfung der Staatsangehörigkeit sind zusätzlich folgende Angaben erforderlich:
- Adresse der Registrierung in der Russischen Föderation am 06.02.1992.
- Datum der Ausreise nach Deutschland
- 1 Foto
- Kopien des Reisepasses, der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde und des deutschen Reisepasses.
- Falls der Antragsteller am 06.02.1992 minderjährig war, sind die Daten der Eltern erforderlich (vollständiger Name, Geburtsdatum, Meldeadresse in der Russischen Föderation und Angaben zur Änderung des Nachnamens der Mutter).
- Bei Abweichungen des Nachnamens, Vornamens und Vatersnamens im russischen und deutschen Pass muss das Original der „Namensänderung” mit einem Apostil beglaubigt und uns zur Übersetzung und Beglaubigung durch das Generalkonsulat zugesandt werden.