Überprüfung der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation in Deutschland

Überprüfung der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation in Deutschland

Die Überprüfung der Staatsangehörigkeit wird in einer Reihe von Fällen durchgeführt, in denen Sie Ihre russische Staatsangehörigkeit nicht dokumentarisch nachweisen können (z. B. wenn Ihr russischer Reisepass abgelaufen ist).

Zur Überprüfung der Staatsangehörigkeit sind zusätzlich folgende Angaben erforderlich:

  • Adresse der Registrierung in der Russischen Föderation am 06.02.1992.
  • Datum der Ausreise nach Deutschland
  • 1 Foto
  • Kopien des Reisepasses, der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde und des deutschen Reisepasses.
  • Falls der Antragsteller am 06.02.1992 minderjährig war, sind die Daten der Eltern erforderlich (vollständiger Name, Geburtsdatum, Meldeadresse in der Russischen Föderation und Angaben zur Änderung des Nachnamens der Mutter).
  • Bei Abweichungen des Nachnamens, Vornamens und Vatersnamens im russischen und deutschen Pass muss das Original der „Namensänderung” mit einem Apostil beglaubigt und uns zur Übersetzung und Beglaubigung durch das Generalkonsulat zugesandt werden.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wenn beide Pässe ungültig sind, müssen Sie zuerst das russische Staatsbürgerschaftsverfahren durchlaufen, bevor Sie einen neuen Reisepass beantragen können. Sobald die Staatsbürgerschaft bestätigt ist, können Sie den neuen Reisepass beantragen.
Wir helfen Ihnen, die russische Staatsbürgerschaft zu bestätigen und anschließend den neuen Reisepass zu beantragen.

Das Anbringen einer „Apostille“ erfolgt nur im Ausstellerland des Dokuments, daher ist es nicht möglich, sie in Deutschland anzubringen.
Wir helfen Ihnen, eine Kopie jeder Urkunde mit Apostille zu erhalten und das Dokument nach Deutschland liefern zu lassen.

Unsere Dienstleistungen können Sie per Banküberweisung bezahlen, wenn Sie sich in einer anderen Region oder einem anderen Land befinden, oder bar in unserem Büro.

Fertige Dokumente werden per Kurierdienst versandt. Der Versand innerhalb Deutschlands kostet 35,00 Euro.
Dokumente können auch in andere europäische Städte geliefert werden.

Sie können uns Ihren Reisepass, Fotos und den Visumantrag per Einschreiben oder Kurierdienst zusenden. Das ist die sicherste und schnellste Methode. Sobald Ihr Visum fertig ist, senden wir die Dokumente an die von Ihnen angegebene Adresse.

Sie, als Mutter und Bürgerin der Russischen Föderation, können für Ihr Kind eine Einladung für ein privates Besuchervisum ausstellen. Ein solches Visum kann für ein Jahr ausgestellt werden. Ihre Unterschrift auf der Einladung muss im örtlichen Bürgeramt oder bei einem Notar beglaubigt werden.

Das derzeitige russische Gesetz enthält keine Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit, dem Konsulatsbeamten einen gültigen russischen Personalausweis für notarielle Handlungen (einschließlich Beglaubigung einer Vollmacht) vorzulegen.
Ebenso kann die Identität des Antragstellers durch den Konsul anhand eines abgelaufenen Reisepasses festgestellt werden, wenn der Personalausweis ungültig ist.

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