Übersetzung der Heiratsurkunde
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Die Übersetzung dieser Urkunde ist in folgenden Fällen erforderlich:
Bei der Einreichung von Unterlagen für die deutsche Staatsbürgerschaft (wenn der Antragsteller zuvor in der Russischen Föderation verheiratet war)
Bei der Einreichung von Unterlagen für die Eheschließung mit einem deutschen Staatsbürger (wenn der Antragsteller zuvor in der Russischen Föderation verheiratet war, sind beide Urkunden vorzulegen: die Urkunde über die Eheschließung und die Urkunde über die Scheidung)
Bitte beachten Sie, dass alle Urkunden mit einem Apostil versehen sein müssen.
Damit russische Dokumente in Deutschland gültig sind, müssen sie ins Deutsche übersetzt und vom Landgericht beglaubigt werden.