Russland Touristenvisum 2026 – Voraussetzungen, Unterlagen, Kosten & Antrag aus Deutschland

Planen Sie eine Reise nach Russland? Für touristische Aufenthalte benötigen deutsche Staatsbürger in der Regel ein Russland-Visum. Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Informationen zum Russland Touristenvisum 2026 – inklusive Voraussetzungen, benötigter Unterlagen, Bearbeitungszeiten, Kosten und einer Schritt-für-Schritt Anleitung zur Antragstellung.

Egal ob klassisches Visum über das Konsulat oder elektronisches Visum (E-Visum) – hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Russland-Visum sicher und ohne Verzögerungen erhalten.

Was ist ein Russland Touristenvisum?

Ein Russland Touristenvisum ist eine offizielle Einreisegenehmigung für ausländische Reisende, die Russland zu touristischen Zwecken besuchen möchten. Es wird von russischen Konsulaten oder Visa-Zentren ausgestellt.

Ein Touristenvisum ist normalerweise für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen gültig und kann als einmalige oder zweimalige Einreise ausgestellt werden. In bestimmten Fällen sind auch längere Gültigkeiten möglich.

Für die Beantragung eines Touristenvisums müssen Sie Folgendes vorlegen:

  1. Reisepass (Original)
  2. Ein Farbfoto (nicht älter als 6 Monate, 3,5 x 4,5 cm auf hellem Hintergrund)
  3. Visumantragsformular (visa.kdmid.ru) *
  4. Bestätigung der Aufnahme des Touristen durch eine russische Organisation, die als Reiseveranstalter tätig ist und deren Daten im Einheitlichen Föderalen Register der Reiseveranstalter* eingetragen sind (Voucher)
  5. Krankenversicherungspolice, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation gültig ist und die Gültigkeitsdauer des Visums abdeckt*

* können von unserer Agentur bereitgestellt werden

Bitte beachten Sie! Die Konsularbehörde ist berechtigt, zusätzliche Dokumente für die Bearbeitung des Visums anzufordern, Sie zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen oder die Bearbeitungszeit für das Visum zu verlängern.

❗Bei mehrfacher Einreise kann die Versicherungspolice die erste Einreise des Zeitraums abdecken, für den das Visum ausgestellt wird.

❗Das Visum muss 6 Monate vor Ablauf des Reisepasses ablaufen.

Bearbeitungszeit

Das Visum kann für folgende Zeiträume beantragt werden:

bis zu 30 Tage (einmalig) / Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage
bis zu 90 Tage (einmalig oder zweimalig) / Bearbeitungszeit 7-12 Werktage
bis zu 180 Tage (mehrfach) / Bearbeitungszeit 15-17 Werktage

Visumantragsformular:

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wenn beide Pässe ungültig sind, müssen Sie zuerst das russische Staatsbürgerschaftsverfahren durchlaufen, bevor Sie einen neuen Reisepass beantragen können. Sobald die Staatsbürgerschaft bestätigt ist, können Sie den neuen Reisepass beantragen.
Wir helfen Ihnen, die russische Staatsbürgerschaft zu bestätigen und anschließend den neuen Reisepass zu beantragen.

Das Anbringen einer „Apostille“ erfolgt nur im Ausstellerland des Dokuments, daher ist es nicht möglich, sie in Deutschland anzubringen.
Wir helfen Ihnen, eine Kopie jeder Urkunde mit Apostille zu erhalten und das Dokument nach Deutschland liefern zu lassen.

Unsere Dienstleistungen können Sie per Banküberweisung bezahlen, wenn Sie sich in einer anderen Region oder einem anderen Land befinden, oder bar in unserem Büro.

Fertige Dokumente werden per Kurierdienst versandt. Der Versand innerhalb Deutschlands kostet 35,00 Euro.
Dokumente können auch in andere europäische Städte geliefert werden.

Sie können uns Ihren Reisepass, Fotos und den Visumantrag per Einschreiben oder Kurierdienst zusenden. Das ist die sicherste und schnellste Methode. Sobald Ihr Visum fertig ist, senden wir die Dokumente an die von Ihnen angegebene Adresse.

Sie, als Mutter und Bürgerin der Russischen Föderation, können für Ihr Kind eine Einladung für ein privates Besuchervisum ausstellen. Ein solches Visum kann für ein Jahr ausgestellt werden. Ihre Unterschrift auf der Einladung muss im örtlichen Bürgeramt oder bei einem Notar beglaubigt werden.

Das derzeitige russische Gesetz enthält keine Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit, dem Konsulatsbeamten einen gültigen russischen Personalausweis für notarielle Handlungen (einschließlich Beglaubigung einer Vollmacht) vorzulegen.
Ebenso kann die Identität des Antragstellers durch den Konsul anhand eines abgelaufenen Reisepasses festgestellt werden, wenn der Personalausweis ungültig ist.

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