Informationen zur Registrierung beim Konsulat oder zur Abmeldung
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Informationen zur Registrierung beim Konsulat oder zur Abmeldung
Bürger der Russischen Föderation, die sich außerhalb der Russischen Föderation aufhalten, haben das Recht, sich bei einer diplomatischen Vertretung oder einer konsularischen Einrichtung registrieren zu lassen.
Die Registrierung eines russischen Staatsbürgers bei einer Auslandsvertretung ist rein freiwillig und erfolgt auf seinen Wunsch hin, unabhängig vom Zweck und der Dauer seines Auslandsaufenthalts. Die geltende Gesetzgebung sieht keine Einschränkungen für die Registrierung vor. Dabei hat die Tatsache der Registrierung oder das Fehlen einer solchen für den Bürger keine rechtlichen Konsequenzen.